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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 03 | Arbeitslohn: Bewertung von verbilligten Flügen und Freiflügen ab 2010

Die zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen werden ab kommendem Jahr durch die Anwendung von neuen Faktoren auf die zurückgelegte Flugstrecke bewertet. Das gilt sowohl für Flüge, die Fluggesellschaften ihren eigenen Mitarbeitern gewähren, als auch für Flüge, die von fremden Arbeitnehmern genutzt werden.

Nach dem BMF-Schreiben zum Firmenwagen kommen wir jetzt zu einem anderen Fortbewegungsmittel, dem Flugzeug. Mit gleichlautendem Erlass haben die obersten Finanzbehörden der Länder Stellung bezogen zur Bewertung der Sachbezüge aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen für die Jahre 2010 bis 2012.

Hauptadressat der neuen Verwaltungsanweisung sind zunächst einmal natürlich die Fluggesellschaften. Der Erlass ist aber auch dann anzuwenden, wenn andere Unternehmer ihren Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Flüge zukommen lassen. Typisches Beispiel: Der Arbeitgeber schenkt seinem Mitarbeiter ein Flugticket für eine Urlaubsreise.

Was die Erfassung des geldwerten Vorteils aus unentgeltlichen oder verbilligten Flügen angeht, so gilt bei Mitarbeiterflügen: Grundsätzlich erfolgt die Bewertung mit de...

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