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Die Ablösung des GmbH-Geschäftsführers
Abberufung und Kündigung
Die Ablösung eines GmbH-Geschäftsführers ist ein in der Beratungspraxis regelmäßig wiederkehrender Vorgang. Die besondere Komplexität des Vorgangs resultiert aus dem Doppelcharakter des Geschäftsführeramts. Der Geschäftsführer ist zum einen Organ der Gesellschaft und zum anderen deren Angestellter. Organ- und Dienstverhältnis stehen rechtlich selbständig nebeneinander. Während das Organverhältnis dem GmbH-Recht unterliegt, ist für das Dienstverhältnis das Schuldrecht maßgeblich. Auch für ihre Beendigung gelten daher unterschiedliche Rechtsvorschriften. Tatsachen, die die Gesellschaft zur Beendigung des Organverhältnisses berechtigen, müssen daher nicht notwendigerweise auch eine Kündigung des Dienstverhältnisses zulassen. Aus diesem Grund finden sich in der juristischen Literatur kaum zusammenhängende Darstellungen zu diesem Thema. Dies soll Anlass sein, einen praxisorientierten Überblick über die im Rahmen der Ablösung eines Geschäftsführers relevanten Vorgänge zu geben.
I. Abberufung
1. Grundsatz: Abberufung ist jederzeit möglich
[i]Einfache Mehrheit der Gesellschafter für Abberufung ausreichendDer Geschäftsführer einer GmbH kann grundsätzlich jederzeit durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss aus sein...