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Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
Voraussetzungen für Schiedsklauseln bei Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
Zahlreiche GmbH-Satzungen enthalten Schiedsklauseln, wonach Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises und zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft unter Ausschluss der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte einem Schiedsgericht zugewiesen werden. Äußerst problematisch sind die Klauseln, wenn es um die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen geht. Die bisherige Rechtsprechung hat die Frage, ob Beschlussanfechtungen überhaupt schiedsfähig sind, unterschiedlich beantwortet. Diese Rechtsunsicherheit führt in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten: Die Anfechtung eines unwirksamen GmbH-Gesellschafterbeschlusses hat in entsprechender Anwendung des § 246 Abs. 1 AktG grundsätzlich binnen Monatsfrist zu erfolgen. Würde trotz einer Schiedsklausel die Klage vor einem ordentlichen Gericht erhoben, bestünde die Gefahr, dass der Beklagte sich nach angemessener Frist auf die Einrede des Schiedsvertrags beruft. Erklärt sich dann das ordentliche Gericht für unzuständig, ist i. d. R. die Monatsfrist verstrichen, so dass ein Schiedsgericht nicht mehr angerufen werden kann, sofern man unterstellt, dass auch hier eine Monatsfrist gilt. Wählt der Kläger hingegen von v...