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Unternehmensteuerreform II – Zusätzliche Attraktivität für den Steuerstandort Schweiz
Der Bundesrat der schweizerischen Eidgenossenschaft hat die Unternehmensteuerreform II zum in Kraft gesetzt. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen in diversen Schritten attraktiver gestaltet werden. Die Einführung der einzelnen Maßnahmen wurde über zwei Jahre gestaffelt. Des Weiteren wird den Kantonen eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt, um die Änderungen, die im Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehen sind, in das jeweilige kantonale Steuergesetz zu übernehmen. Das Rahmengesetz sieht zwingende und freiwillige Anpassungen vor. Die Unternehmensteuerreform II ist nicht nur, wie der Name vermuten lässt, eine steuerliche Frage für Unternehmen, vielmehr werden auch Privatpersonen steuerlich entlastet. Nachfolgend sollen beispielhaft die wesentlichen Änderungen aufgezeigt werden.
I. Unternehmensteuerreform II
1. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
Für qualifizierte Beteiligungen (ab 10 %) wird die Einkommensteuer auf Dividendenzahlungen entlastet (sog. Teilbesteuerung beim Bund 40 % bzw. 50 % Entlastung). Damit wird die Doppelbelastung infolge der Besteuerung der Gewinne auf Stufe der Kapitalgesellschaft und der anschl...