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Kartellrecht in Schweden
Das schwedische Wettbewerbsgesetz (konkurrenslag 2008:579 – fortan: KL), das mit dem Ziel einer Fortführung und Verstärkung des Gleichklangs zwischen nationalem und EU-Kartellrecht die Altregelung 1993:20 zum abgelöst hat, soll das Kartellverfahren effektiver gestalten und die Rechtssicherheit verstärken.
I. Überblick
Das KL normiert in seinem Kapitel 1 (1:1 bis 1:10) einleitende Bestimmungen über den Gesetzeszweck, den Anwendungsbereich und Definitionen, Kapitel 2 (2:1 bis 2:7) verbotene Wettbewerbsbeschränkungen, Kapitel 3 (3:1 bis 3:26) Maßnahmen gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Kapitel 4 (4:1 bis 4:21) die Fusionskontrolle, Kapitel 5 (5:1 bis 5:20) Ermittlungen in Wettbewerbsangelegenheiten, Kapitel 6 (6:1 bis 6:2) Zwangsgeldvorschriften, Kapitel 7 (7:1 bis 7:2) Rechtsbehelfsmöglichkeiten und in seinem Kapitel 8 (8:1 bis 8:18) das gerichtliche Verfahren.
II. Gesetzeszweck und Anwendungsbereich
Das KL soll nach 1:1 Beschränkungen eines effizienten Wettbewerbs in den Bereichen Produktion und Handel sowie Dienstleistungen verhindern und entgegenwirken. Das Gesetz findet nach 1:2 keine Anwendung auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und ...