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Grenzwerte in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-33849 Zum ändern sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung aktualisiert alle dynamischen Rechengrößen in der Sozialversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen). Die Werte für 2010 hat das Bundeskabinett am beschlossen; der Bundesrat hat in seiner Sitzung am zugestimmt, ohne dass gegenüber dem Entwurf noch Veränderungen vorgenommen worden wären. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am erfolgt (BGBl 2009 I S. 3846).
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 49.950 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 45.000 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 3.750 €/Monat, 45.000
€/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung | |
West / Ost: | 5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr
/ 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr |
Knappschaftliche
Rentenversicherung | |
West / Ost: | 6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr
/ 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 2.555 €/Monat, 30.660
€/Jahr |
Gesetzliche Re... |