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„Schlusspfiff beim Datenzugriff?”
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-33847 Erstmalig nimmt der NWB LAAAD-28986 zum Umfang des Datenzugriffs bei Einnahmenüberschussrechnern Stellung. Der Datenzugriff ist auf solche Aufzeichnungen und Unterlagen begrenzt, die der Steuerpflichtige im Rahmen der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzeichnen und aufbewahren muss.
Dem Urteil zugrunde liegender Sachverhalt
[i]Umfang des Datenzugriffs bei interner Bestandsbuchhaltung?Die Klägerin ermittelt den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung und reicht diese mit den Steuererklärungen beim Finanzamt ein. Unternehmensintern führt sie einen Teil der Aufzeichnungen als elektronische Bestandsbuchhaltung. Bei einer Außenprüfung fordert das Finanzamt die Klägerin u. a. auf, einen maschinell auswertbaren Datenträger mit allen Sachkontenbuchungen zu erstellen. Gegen diese Aufforderung legt die Klägerin Einspruch ein, den das Finanzamt als unbegründet zurückweist. Nachdem das Finanzgericht der Klage stattgibt, weist der BFH die Revision des Finanzamts als unbegründet zurück.
Umfang des Datenzugriffs nach dem
Sofern im Einzelfall keine anderen gesetzlichen
Ordnungsvorschriften gelten, müssen die Aufzeichnungen bei der
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die...