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Behandlung von Erhaltungsaufwand als Anschaffungskosten
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes sind – unabhängig davon, ob sie zu den jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsarbeiten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG beruhen – nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen einheitlich zu würdigender Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG anfallen (Bezug: § 9 Abs. 5 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG; § 28 Abs. 4 II.BVO; Art. 35 RL 78/660/EWG; § 56 FGO).
Praxishinweise: § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG qualifiziert in typisierender Weise Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, zu nachträglichen Herstellungskosten, wenn diese Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten übersteigen. Diese Typisierung kann nicht durch eine isolierte Betrachtung der ei...