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Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung einer Diskothek
(1) Erzielt ein Tanzveranstaltungen für Jugendliche mit zahlreichen Sonderaktionen hinsichtlich des Ausschanks alkoholischer Getränke durchführender Unternehmer im Wesentlichen Bareinnahmen, hängt gem. rkr. NWB BAAAD-25015 die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vor allem von der Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung ab. Jeder einzelne Geschäftsvorfall ist – beim Vorhandensein zweier Kassen am Tresen – auch dann zu erfassen, wenn praktische Schwierigkeiten aufgrund der Überfüllung der Tanzveranstaltung bestehen. (2) Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung liegt nicht vor, wenn ein erheblicher Teil der Umsätze in einer Summe erfasst werden, ohne das Zustandekommen der Summe durch Aufbewahrung der angefallenen Kassen...