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IDW-Stellungnahmen zu Anhangangabepflichten veröffentlicht
Das IDW hat zwei Stellungnahmen zur Rechnungslegung als Entwürfe vorgestellt. Sie befassen sich mit den durch das BilMoG erweiterten Anhangangabepflichten im Jahres- und Konzernabschluss.
Durch das BilMoG wurden die Anhangangabepflichten zum Jahres- und Konzernabschluss erweitert (vgl. ausführlich Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, Herne 2009, § 284). Beruhend auf der nationalen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben müssen demnach künftig Angaben zu Art und Zweck sowie Risiken und Vorteilen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemacht werden, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. Darüber hinaus ist zumindest über nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene, wesentliche Geschäfte des Bilanzierenden mit ihm nahe st...