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Die Limited im deutschen Steuerrecht
Die britische Unternehmensrechtsform private limited company by shares – kurz: Limited (Ltd.) – erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit . Gründe sind die im Vergleich zur deutschen GmbH geringen Gründungskosten, die unerhebliche Haftungseinlage sowie die geringen satzungsmäßigen Anforderungen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die steuerliche Behandlung der Limited in Deutschland.
Die Limited wird in Deutschland immer beliebter. Gründe dafür sind die im Vergleich zur deutschen GmbH geringen Gründungskosten, die unerhebliche Haftungseinlage sowie die geringen satzungsmäßigen Anforderungen.
Die Limited zählt nach dem SEStEG zu den Kapitalgesellschaften, die von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG umfasst sind und unterliegt damit auch allen steuerlichen Rechten und Pflichten, die für deutsche Kapitalgesellschaften gelten. Demnach sind neben Körperschaftsteuer, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auch Gewerbesteuer und ggf. Umsatzsteuer zu entrichten.
Obgleich eine Limited mit in Deutschland tätiger Geschäftsleitung in England den Status non-resident hat, behält sie trotzdem grundsätzl...