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Häusliches Arbeitszimmer und aktuelle Entwicklungen
Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Stpfl. bildet. Arbeitszimmerkosten von Lehrern, deren Tätigkeitsmittelpunkt der BFH in ständiger Rechtsprechung in der Schule verortet, aber auch anderer Berufsgruppen, insbesondere im Außendienst tätige Stpfl., bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ebenfalls i. d. R. nicht im häuslichen Arbeitszimmer angesiedelt ist, sind nach dieser Regelung nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Gleichwohl sind nach dem bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen. Der Beitrag geht auf aktuelle Entwicklungen beim häuslichen Arbeitszimmer ein.
I. Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2007
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit dem Veranlagungszeitraum 2007 nur noch dann steuerlich abzugsfähig, wenn das häu...