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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3898/08 VE

Gesetze: RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 2 Satz 1 EnergieStG§ 27 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG§ 52 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG§ 66 Abs. 1 Nr. 8 EnergieStV§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a EnergieStV§ 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV § 60 Abs. 5

Flug zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen

Leitsatz

  1. Fliegt ein Rechtsanwalt in einem angemieteten Flugzeug zu einem Gerichtstermin, so ist ihm für das zu diesem Zweck getankte und verwendete Flugbenzin die Energiesteuer zu vergüten, da der Flug zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen i. S. d. § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV erfolgt.

  2. Die Bestimmung des Begriffs der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt in Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG schließt als höherrangiges Gemeinschaftsrecht eine Beschränkung auf bestimmte, mit der Luftfahrt verbundene kommerzielle Zwecke aus.

  3. Ein Mitgliedstaat, der seine Verpflichtungen zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, kann sich nicht darauf berufen, dass er die durch die Richtlinie begründeten Rechte des einzelnen hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs (hier: innerdeutsche Flüge) hätte begrenzen können, wenn er die Richtlinie umgesetzt hätte.

Fundstelle(n):
StBW 2009 S. 1 Nr. 8
TAAAD-33939

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.03.2009 - 4 K 3898/08 VE

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