Grunderwerbsteuergesetz - Kommentar

9. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55002-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-40409-2

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Hofmann/Hofmann - Grunderwerbsteuergesetz - Kommentar Online

§ 13 Steuerschuldner

Ruth Hofmann, Gerda Hofmann (Dezember 2009)

A. Steuerschuldner

I. Allgemeines

1§ 43 Abs. 1 AO bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners und verweist zur Ausfüllung auf die Steuergesetze. Die Ausfüllung nimmt für die Grunderwerbsteuer § 13 vor. Da das Steuerschuldverhältnis ein gesetzliches Schuldverhältnis ist, erwachsen die auf ihm beruhenden Ansprüche kraft Gesetzes unmittelbar aus der Verwirklichung des einschlägigen Tatbestandes unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung zur Leistung ist nicht durch privatrechtliche Vereinbarung abdingbar.

Steuerschuldner nach Maßgabe des § 13 können nicht nur natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sein, sondern auch die (grunderwerbsteuerrechtlich als selbständige Rechtsträger zu qualifizierenden) Gesamthandsgemeinschaften (vgl. dazu Rdnr. 18 ff. zu § 1). Für die Eigenschaft als Steuerschuldner ist bei Gesamthandsgemeinschaften nicht darauf abzustellen, ob sie zivilrechtlich „(teil)rechtsfähig” oder zivilprozessrechtlich parteifähig sind. Letzteres traf seit jeher für die OHG (vgl. § 124 Abs. 1 HGB) und die KG (vgl. § 161 Abs. 1 i. V. m. § 124 Abs. 1 HGB) sowie...

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