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„Schlusspfiff beim Datenzugriff?”
BFH zeigt Grenzen bei Einnahmenüberschussrechnern auf
[i] BMF, Schreiben v. 22. 1. 2009 NWB BAAAD-29354 „Besteht eine Verpflichtung, den digitalen Datenzugriff auf freiwillig geführte Aufzeichnungen zuzulassen?” Dazu das BMF „Ja, soweit die Aufzeichnungen in digitaler Form geführt werden.” Dem widerspricht der und differenziert: [i]BFH, Urteil v. 24. 6. 2009 - VIII R 80/06 NWB LAAAD-28986 Zwar ist der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO für sich gesehen zulässig, jedoch darf das Finanzamt nur auf Daten zugreifen, die der Steuerpflichtige im Rahmen der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzeichnen und aufbewahren muss.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB XAAAB-26807 der InfoCenter-Beitrag „Digitaler Datenzugriff” aufrufbar.
I. Dem zugrunde liegender Sachverhalt
[i]Beim FA eingereichte EÜR, unternehmensintern jedoch BestandsbuchhaltungDie Klägerin ist eine Sozietät aus Freiberuflern und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung. Diese reicht sie zusammen mit den Steuererklärungen beim Finanzamt ein. Die Eingangs- und Ausgangsrechnungen legt sie mit den dazugehörigen Bankkontoauszügen in Papierform ab. Ferner erfasst sie die Geschäftsvorfälle mit einer Software unternehmensintern ...