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Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer?
Bilanzierende Steuerpflichtige müssen beim Jahresabschluss alle Einnahmen und Ausgaben daraufhin überprüfen, ob die gebuchten Beträge als Ertrag oder Aufwand des abgelaufenen Geschäftsjahrs anzusehen sind. Erträge oder Aufwendungen, die auf spätere Wirtschaftsjahre entfallen, müssen abgegrenzt werden. Dies geschieht durch Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Durch RAP werden Erträge und Aufwendungen dem Geschäftsjahr zugerechnet, durch das sie – wirtschaftlich betrachtet – verursacht sind.
I. Aktive und passive RAP
Man unterscheidet zwischen aktiven und passiven RAP:
[i]Schmidt, Bilanzierung der aktiven und passiven RAP, NWB MAAAB-87705 Auf der Aktivseite werden RAP für Ausgaben gebildet, die vor dem Abschlussstichtag geleistet worden sind, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG),
auf der Passivseite werden RAP für Einnahmen gebildet, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG).
RAP sind Bilanzposten, die – als Korrekturposten – eine „zeitlich richtige Gewinnermittlung” gewährleisten. Gäbe es das Instrument der [i]RAP als GoBRAP nicht, würde der bilanzierende Unternehmer seinen Gewinn nicht zutr...