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Vergütung von Öko-Steuer
[i]Ausführlicher Beitrag in der NWB Datenbank, NWB EAAAD-33503 Seit Einführung der so genannten Öko-Steuer im Jahre 1999 sind die Stromsteuer und die Energiesteuer (vormals: Mineralölsteuer) zu einem beachtlichen Kostenblock geworden, nicht zuletzt auch aufgrund inzwischen mehrmaliger Erhöhungen dieser Steuern. Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben aber zumindest die Chance, die Belastung mit Öko-Steuer zu reduzieren.
I. Entwicklung der Öko-Steuer
[i]Anstieg auf das 6-fache!Seit 1999 ist der reduzierte Stromsteuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes von eingangs 2,05 € auf inzwischen 12,30 € pro MWh, also auf das 6-fache angestiegen! Die Stromsteuer ist zu einem wesentlichen Kostenfaktor geworden.
Während die Stromsteuer vollumfänglich als Öko-Steuer gilt, ist bei der Energiesteuer (zuvor Mineralölsteuer) nur der Teil als Öko-Steuer einzustufen, der auf Erhöhungen der Energiesteuer nach dem zurückzuführen ist. Ferner existieren unterschiedliche Steuersätze für alle mit Energiesteuer belasteten Produkte.
II. Vergütungsmöglichkeiten
[i]Erlaubnisschein notwendigUnternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen gegen Vorlage eines sog. Erlaubnisscheins i. S. des § 4 StromStG gegenüber dem Stromversorger nur den redu...