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Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke
Einem Steuerpflichtigen steht eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu, wenn er in dem umsatzsteuerlichen Zusatzfragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen Tätigkeit seine ernsthafte Absicht schlüssig und nachvollziehbar darlegt, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen. Das Finanzamt darf die Erteilung der Steuernummer dann nicht mit der Begründung ablehnen, der Steuerpflichtige sei für die von ihm angemeldete Tätigkeit fachlich nicht qualifiziert. Ebenso wenig darf das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Nachschau durchführen, um die Angaben des Steuerpflichtigen in seiner steuerlichen Anmeldung zu überprüfen.
Ein Anspruch auf Erteilung einer [i]Ausnahme vom AnspruchSteuernummer besteht nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige offensichtlich den Fragebogen nicht in...