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Insolvenzrecht | Kein Anspruch der Gesellschafter auf Erstellung des Jahresabschlusses gegen Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist nur gegenüber der KG selbst als Gemeinschuldnerin verpflichtet, während deren Insolvenz für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu sorgen. Dabei beschränkt sich die Verpflichtung allerdings auf diejenigen steuerlichen Pflichten, die ohne Eröffnung der Insolvenz der Schuldnerin obliegen würden; daher reichen die steuerlichen Pflichten nur so weit, wie die Verwaltung des Vermögens reicht. Da aber im Fall einer insolventen KG die Durchführung einer einheitlichen Gewinnfeststellung nach den §§ 179 ff. AO zu den insolvenzfreien Angelegenheiten gehört, weil die Folgen einer solchen Gewinnfeststellung nicht den Vermögensbereich der KG, sondern nur den ihrer Gesellschafter persönlich berühren, sind diese, seien sie nun Kommanditist oder Komplementär, nicht berecht...