Änderung eines deutschen Schenkungsteuerbescheides zum Zwecke der Anrechnung der später im Kanton Tessin (Schweiz) gezahlten
Schenkungsteuer
Leitsatz
Zur Anrechnung ausländischer ErbSt auf die deutsche ErbSt.
Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche ErbSt für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit
dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen ErbSt entstanden ist.
Durch das DBA-Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und ErbSt vom werden SchSt-Fälle
nicht erfasst.
Zu der Frage, ob es sich bei der Festsetzung und Zahlung ausländischer SchSt um ein rückwirkendes Ereignis i. S. vom § 175
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 291 Nr. 5 EFG 2010 S. 196 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2010 S. 157 KÖSDI 2010 S. 16838 Nr. 2 EAAAD-33302
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.08.2009 - 3 K 62/07
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