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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 62/07 EFG 2010 S. 196 Nr. 3

Gesetze: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 21, DBA Schweiz, AO § 173, AO § 175

Änderung eines deutschen Schenkungsteuerbescheides zum Zwecke der Anrechnung der später im Kanton Tessin (Schweiz) gezahlten Schenkungsteuer

Leitsatz

  1. Zur Anrechnung ausländischer ErbSt auf die deutsche ErbSt.

  2. Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche ErbSt für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen ErbSt entstanden ist.

  3. Durch das DBA-Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und ErbSt vom werden SchSt-Fälle nicht erfasst.

  4. Zu der Frage, ob es sich bei der Festsetzung und Zahlung ausländischer SchSt um ein rückwirkendes Ereignis i. S. vom § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 291 Nr. 5
EFG 2010 S. 196 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2010 S. 157
KÖSDI 2010 S. 16838 Nr. 2
EAAAD-33302

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.08.2009 - 3 K 62/07

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