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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 83/07

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

PKW-Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Nutzungsverbot

Leitsatz

  1. In allen Fällen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-Pkw ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt, ist eine vGA anzunehmen.

  2. Nur diejenige Pkw-Nutzung ist betrieblich veranlasst, welche durch eine fremdübliche Überlassungs-/Nutzungsvereinbarung abgedeckt wird.

  3. Die ohne eine solche Vereinbarung erfolgende oder darüber hinausgehende oder einem ausdrücklichen Verbot widersprechende Nutzung ist durch das Gesellschaftsverhältnis zumindest mitveranlasst und würde zu einer vGA führen.

  4. Bei Annahme einer vGA ist auf Gesellschafterebene ein Bezug i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gegeben, nicht aber ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 269 Nr. 5
ZAAAD-33292

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.03.2009 - 11 K 83/07

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