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Zusammengesetzte Wirtschaftsgüter – Gesamtanlagen oder Großwirtschaftsgüter – im Steuerrecht
Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit den Kriterien, nach denen ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut als Großwirtschaftsgut, d. h. als eigenständiges Wirtschaftsgut im Steuerrecht, anzusehen ist und wie nachträgliche Aufwendungen auf ein solches Wirtschaftsgut steuerlich zu berücksichtigen sind. Verdeutlicht werden soll dies am Beispiel einer Windkraftanlage. Eingegangen wird dabei auch auf die zunehmenden gegenläufigen Entwicklungen im Rahmen des sog. Komponentenansatzes in der internationalen Rechnungslegung, die neuerdings auch im HGB-Abschluss ihren Niederschlag gefunden haben.
Wann liegt nach der Auffassung der Rechtsprechung ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut vor?
Welche Kriterien legt die Finanzverwaltung an?
Wie sieht die Entwicklung in der internationalen Rechnungslegung aus?
I. Ausgangssachverhalt
Ein Steuerzahler erbaut eine Windkraft anlage. Nach der AfA-Tabelle ist die Windkraftanlage unter Berücksichtigung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 16 Jahren abzuschreiben .
Aus dem verwendeten Begriff ‚Anlage‘ – die AFA-Tabellen sprechen sehr häufig von Anlagen – ergibt sich, dass es sich um ein zusammeng...