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Ausgewählte Urteile und Verwaltungsanweisungen mit Hinweisen für die Praxis
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3912Die Steuerhinweise zum Jahreswechsel in NWB 49/2009 S. 3790 werden um die Erörterung einer Auswahl besonders praxisrelevanter Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen aus dem Jahr 2009 mit Hinweisen für Handlungsbedarf ergänzt.
Der ertragsteuerlichen Anerkennung einer vermögensverwaltenden Familien-GbR (sog. Familienpool) stehen sinnvolle Restriktionen der Gesellschafter durch spezielle Regelungen im Gesellschaftsvertrag nicht entgegen.
Das Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung und Bestandsvergleich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch rückwirkend bei Abgabe der Steuererklärung ausgeübt werden.
Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben im Hinblick auf die voraussichtlich dauernde Wertminderung hohe Hürden für Teilwertabschreibungen gesetzt.
Die Anerkennung von Betriebsverpachtungen im Ganzen (fortgesetzten Gewerbebetrieben) ist durch die neuere Rechtsprechung ausgeweitet worden, insbesondere auch bei Grundstücksvermietungen.
Es sind interessante BFH-Urteile zur Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung in „Ein-Objekt-Fällen” ergangen.
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