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Steuerberaterhaftung | Berufsgerichtliche Sanktion bei Vorenthalten von Sozialabgaben
Ein Steuerberater verletzt seine Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge seiner Beschäftigten nicht fristgerecht abführt und eigene Steuerschulden nicht zahlt. Das Vorenthalten von Sozialabgaben bedeutet einen disziplinären Überhang, der eine zusätzliche berufsgerichtliche Sanktion erfordern kann. Angesichts der erheblichen Schädigung des Ansehens des Berufsstandes stellte das Gericht im Streitfall heraus, dass eine bereits erfolgte strafrechtliche Verurteilung wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) die zusätzliche berufsgerichtliche Sanktion nicht hindert.