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BGH 27.10.2009 XI ZR 337/08, NWB 50/2009 S. 3895

Kapitalanlagerecht | Umfang der Hinweispflicht bei der Anlageberatung zum Risiko eines Totalausfalls und zulässige Prognosen

Prognosen in einem zur Anlageberatung herangezogenen Prospekt eines Immobilienfonds müssen folgende Anforderungen erfüllen: Auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage darf einer Anlageempfehlung zugrunde gelegt werden, wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist. Darüber hinausgehende Risikoabschläge, die der einer Prognose innewohnenden Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind für eine angemessene Darstellung des Risikos der Anlage nicht erforderlich. Inhalt und Umfang der Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls hängen bei Empfehlung der Kapitalanlage in einen Immobilienfonds nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote de...

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