Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 12 vom Seite 8

Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

Arbeitsverhältnis muss nicht endgültig beendet werden

Martin Hilbertz

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, kann darin nach Ansicht des BFH eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen. Demnach muss das Arbeitsverhältnis nicht gänzlich beendet werden.

Zu beurteilender Sachverhalt

Im Urteilsfall war die Klägerin bei einer AG mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden beschäftigt. Im Streitjahr schlossen die AG und die Klägerin einen Vertrag zur Änderung des Arbeitsvertrags und verringerten darin die Wochenarbeitszeit unbefristet auf 19,25 Wochenstunden. In einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vom selben Tag vereinbarten sie, dass die Klägerin für die Reduzierung der Wochenarbeitszeit eine Teilabfindung von 17.459,24 € erhalten sollte. Die AG zahlte die Abfindung im Streitjahr in einer Summe. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beantragte die Klägerin die begünstigte Versteuerung der Teilabfindung als Entschädigung für mehrere Jahre. Dies lehnte das Finanzamt ab und erfasste die Teilabfindung in vollem Umfang als Einkünfte aus nichtselbständiger...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen