Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Freiwillige Unfallversicherungen von Arbeitnehmern
BMF nimmt zur einkommen-/lohnsteuerlichen Behandlung Stellung
Der BFH hatte in mehreren Urteilen mit der Frage befasst, wann und in welcher Höhe bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung, die dem Arbeitnehmer keinen eigenen Rechtsanspruch auf Leistung einräumt, Arbeitslohn zufließt. Das BMF hat daraufhin sein Schreiben zur einkommen- bzw. lohnsteuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen umfassend überarbeitet.
Die neue Rechtsprechung des BFH
Die Kernaussagen der , BStBl 2009 II S. 385, VI R 19/06 und VI R 3/08 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die aufgrund einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung an den Arbeitnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung führt nicht zu Arbeitslohn. Steuerpflichtigen Arbeitslohn im Zeitpunkt der Auszahlung einer Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer stellen nur die vom Arbeitgeber zur Erlangung des Versicherungsschutzes bis zur Auskehrung der Versicherungsleistung erbrachten Beiträge dar, der Höhe nach begrenzt auf die an den Arbeitnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung. Über den durch die Beitragsleistung erlangten Vorteil kann der Arbeitnehmer aber erst bei Eintritt des Versicheru...