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Rechts- und Haftungsprobleme der interprofessionellen Sozietät
Stand der BGH-Rechtsprechung sowie zu erwartende Entwicklung
Die Rechtsprechung des BGH weitet die Haftung der interprofessionellen Sozietät weiter aus. Betroffen ist in erster Linie die Haftung des Steuerberaters für anwaltliche Fehler. Dies gibt Gelegenheit, den Stand der Rechtsprechung sowie die zu erwartende Entwicklung darzustellen. Die BGH-Entscheidung (Urteil v. - IX ZR 18/07 NWB DAAAD-15394) über die Haftung eines Steuerberaters innerhalb einer Rechtsanwalts-/Steuerberater-Sozietät gibt Anlass, den Rechts- und Meinungsstand zu Haftungsproblemen darzustellen.
I. Ausgangslage
[i]Trennung der Haftung nach berufsrechtlicher BefugnisAusgangspunkt ist die reine Steuerberater-Sozietät. Der Mandatsvertrag verpflichtet hier sowohl den annehmenden Steuerberater selbst und aufgrund seiner Vollmacht die übrigen Steuerberater-Sozien und damit die GbR. Dies gilt auch dann, wenn das Mandat eine Treuhandtätigkeit umfasst (, WM 1988 S. 986). Der BGH nimmt selbst dann nur einen einheitlichen Auftrag an, wenn dieser treuhänderische Auftrag mit den nachfolgenden Tätigkeiten eine Einheit darstellt, wie bei der Rückerstattung von Geldbeträgen aus einem Verkaufsvertrag.
Bei der interprofessionellen Sozietät zwischen Rechtsanwälten und Steuerbera...