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BBK 23/2009 S. 1152

Rückstellungsabzinsungsverordnung verabschiedet

Am wurde die Rückstellungsabzinsungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet; sie tritt somit am in Kraft.

Nach BilMoG sind Rückstellungen [i]Weinhold/Costa, Bewertung langfristiger Rückstellungen nach BilMoG, BBK 21/2009 S. 1074, NWB KAAAD-31087 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben , erstmals vermutlich noch in diesem Jahr unter www.bundesbank.de.

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