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BBK 23/2009 S. 1153

ELENA: Elektronischer Entgeltnachweis ab 2010

Arbeitgeber sind ab verpflichtet, monatlich für jeden Arbeitnehmer die Entgelte und Beschäftigungsdaten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der Rentenversicherung zu melden.

Durch dieses Meldeverfahren sollen [i]Wegfall der Papier-bescheinigung ab 2012 ab 2012 die Arbeits- und Entgeltbescheinigungen wegfallen, die die Arbeitgeber bisher für Leistungsanträge zum Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld einzeln ausfüllen müssen. Bei Stellung eines Leistungsantrages ermächtigt der Antragsteller die zuständige Behörde mit einer Signaturkarte zum Datenabruf. Der (ehemalige) Arbeitgeber ist dann nicht mehr betroffen. In den Jahren 2010 und 2011 sind die Arbeitgeber aber noch verpflichtet, weiterhin Papierbescheinigungen zu erstellen.

Die Anbieter der Lohnabrechnungsprogramme haben ihre Softw...

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