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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 05 | Lohnsteuer: Fahrten mit dem Firmenwagen bei einem sog. Home-Office

Die OFD Frankfurt nimmt in einer Verfügung Stellung zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer als regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers anzusehen ist und welche Folgerungen sich daraus auf Fahrten mit dem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte ergeben.

Die nächste Verwaltungsanweisung stammt aus Mai 2009. Ich bin erst jüngst auf sie aufmerksam geworden, als ich mich mit dem Thema Firmenwagen befasst habe. Und zwar mit Fahrten bei einem so genannten Home-Office. Die OFD Frankfurt nimmt zu den folgenden – sehr praxisrelevanten – Fragen Stellung: Unter welchen Voraussetzungen ist ein häusliches Arbeitszimmer als regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers anzusehen? Welche Folgerungen ergeben sich bei Fahrten mit dem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte?

Das häusliche Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Eine andere Beurteilung ist nach der OFD-Verfügung allerdings gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber das ...

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