Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Muster-Satzungsklausel für steuerbegünstigte Vereine
[i]Weber, NWB 29/2009 S. 2226Ein gemeinnütziger Verein, der nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands regelt und der dennoch Tätigkeitsvergütungen zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Entsprechende Satzungsverstöße können erhebliche nachteilige Konsequenzen bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen. Um dies zu verhindern, hat die Finanzverwaltung entschieden, dass gemeinnützige Vereine, die ihren Vorständen ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung angemessene Tätigkeitsvergütungen gezahlt haben, [i]Satzungsänderung bis spätestens 31. 12. 2010negative steuerliche Folgerungen abwenden können. Hierfür muss die Mitgliederversammlung eine entsprechende Satzungsänderung bis spätestens beschließen ( NWB OAAAD-31025).
[i]www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.deDas Finanzministerium Baden-Württemberg hat nun auf seinen Internetseiten weiterführende Informationen inklusive einer entsprechenden Muster-Satzungsklausel bereitgestellt. Eine Satzungsklausel, die die Zahlung einer Tätigkeitsvergütung an den Vorstand erlauben würde, könnte danach so formuliert werden:
„§ x Vergütungen (1) Das Amt des Vereinsvorstands wird g...