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Öffentliches Recht | Führen eines nicht anerkannten Doktortitels
Das VG Düsseldorf hat die Klage eines Deutschen gegen eine Ordnungsverfügung abgewiesen, mit der dem Kläger Reisepass und Personalausweis mit der Begründung entzogen worden waren, er führe einen von der (privaten) Freien Universität Teufen in der Schweiz verliehenen Doktortitel, der in der Bundesrepublik nicht anerkannt sei. [i]Vahle, NWB 2009 S. 2759 ff.Die eingezogenen Ausweisdokumente seien ungültig, weil der Kläger den Doktortitel zu Unrecht führe. Die Freie Universität Teufen sei in der Schweiz nicht staatlich anerkannt. Nach einem bilateralen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sowie dem deutschen Hochschulrecht sei die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung, die einen akademischen Grad verliehen habe, für das Führen des Titels zwingende Voraussetzung...