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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Mit Schreiben v. 23. 11. 2009 hat das BMF die Anweisungen zur vorläufigen Steuerfestsetzung hinsichtlich der Auslegung des einfachen Rechts durch das BVerfG bei streitigen verfassungsrechtlichen Fragen konkretisiert. Weiterhin wird unter Anpassung der fortlaufenden Nummerierung der Vorläufigkeitskatalog aktualisiert. Die bisherige Nr. 6 (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) und Nr. 8 (Haushaltsfreibetrag) werden aufgrund der Beschlüsse des ( NWB YAAAD-24514, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) und 2 BvR 2240/04 ( NWB OAAAD-24513, Haushaltsfreibetrag) mit sofortiger Wirkung gestrichen. Insoweit vorläufige Steuerfestsetzungen müssen nur dann für endgültig erklärt werden, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt oder die Steuerfestsetzung aus anderen Gründen zu ändern ...BStBl 2009 I S. 1148