Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen
Nach dem können Genossenschaftsanteile gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn sie objektiv geeignet sind, den Betrieb zu fördern. Ein derartiger Förderzusammenhang kann bestehen, wenn es sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen handelt, mit dem der land- und forstwirtschaftliche Betrieb typischerweise Geschäftsbeziehungen unterhält.
Nachdem gewillkürtes Betriebsvermögen auch bei der Einnahmenüberschussrechnung zugelassen wird, hätte die Entscheidung kaum anders ausfallen können, wenn der Landwirt eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder § 13a EStG gemacht hätte und die Zuordnung der Genossenschaftsbeteiligung hinreichend dokumentiert gewesen wäre. Handelt es sich um Genossenschaftsanteile an einem Energieversorger, den ...