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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14121/07

Gesetze: BlnZwStG § 2 Abs. 7 Nr. 7 BlnZwStG § 2 Abs. 2 BlnZwStG § 5 Abs. 2 S. 4 MRRG § 1 Abs. 2 BGB § 558d Abs. 3

Keine Befreiung von der Berliner Zweitwohnsteuer gem. § 2 Abs. 7 Nr. 7 BlnZwStG bei zwei gemeinsamen Wohnungen

Schätzung der ortsüblichen Miete für ein Einfamilienhaus

Leitsatz

1. Die Befreiung von der Berliner Zweitwohnsteuer nach § 2 Abs. 7 Nr. 7 BlnZwStG setzt voraus, dass die außerhalb Berlin belegene Wohnung die einzige gemeinsame Wohnung der Eheleute ist. Nutzen die Ehegatten auch die Berliner Wohnung gemeinsam, scheidet die Steuerbefreiung aus.

2. Hat sich das FA zur Ermittlung der ortsüblichen Miete für ein Einfamilienhaus gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 BlnZwStG entsprechend der Rundverfügung Nr. 16/1998 ZWSt – Nr. 1 der an dem örtlichen Mietspiegel für Berlin orientiert und auf den Mittelwert für vergleichbare Wohnungen einen Wohnqualitätszuschlag von 2,00 EUR pro Quadratmeter erhoben, ist diese Schätzung nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
IAAAD-32372

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.01.2009 - 14 K 14121/07

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