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Fall UBS: Umsetzung der Amtshilfe gegenüber US-Steuerbehörden (EJPD)
Die Umsetzung der Amtshilfe, welche die Schweiz im Fall UBS gegenüber den US-amerikanischen Steuerbehörden leistet, die damit verbundenen Fristen und die Anzahl von 4.450 Amtshilfefällen wurden im Abkommen zwischen der Schweiz und den USA v. festgelegt. Die Kriterien für die Gewährung von Amtshilfe wurden am in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht.
Gemäß den im Anhang zum Abkommen aufgeführten Kriterien sind im Falle eines begründeten Verdachts auf „Betrugsdelikte und dergleichen” folgende Personen durch das US-Amtshilfegesuch erfasst:
Kunden der UBS mit Wohnsitz in den USA, die zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken auf nicht gemeldeten Konten (undisclosed [non-W-9] custody accounts und banking deposit accounts) direkt hielten und daran wirtschaftlich berechtigt waren; S. 1078
US-Staatsangehörige (ungeachtet ihres Wohnsitzes), die zwischen 2001 und 2008 an Konten einer Offshore-Gesellschaft (offshore company accounts) wirtschaftlich berechtigt waren.
Für beide Kategorien wird weiter geprüft, ob „Betrugsdelikte und dergleichen” im Sinne des geltenden DBA vorliegen. Dieser Begriff wird im Anhang zum Abkommen für de...