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Spanien | Regelung über börsennotierte Grundstücksgesellschaften veröffentlicht
Ende Oktober 2009 wurden die Regelungen über die optionale Besteuerung von börsennotierten Grundstückgesellschaften veröffentlicht. Grundsätzlich unterliegt das Einkommen dieser Gesellschaften einem Sondersteuersatz von 18 %. Sofern mehr als 50 % des Anlagevermögens aus Wohngrundstücken bestehen, sind 20 % der entsprechenden Vermietungseinkünfte steuerbefreit. Auch Dividenden, die an natürliche Personen ausgeschüttet werden, sind ebenfalls steuerbefreit.