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Umschreibungsstopp bei Namensaktien und Einzelentlastung
Der NWB FAAAD-30967 zwei aktienrechtliche Fragen beantwortet bzw. klargestellt: Zum einen zum sog. „Umschreibungsstopp” bei Namensaktien, zum anderen zu den Entscheidungsbefugnissen des Versammlungsleiters bezüglich Einzel- oder Blockentlastung.
Die beklagte Axel Springer AG, Berlin, (AG) hatte im März 2006 zur Hauptversammlung am eingeladen. Nach § 19 der Satzung der AG sind im Aktienbuch eingetragene und rechtzeitig angemeldete Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wobei die Anmeldung spätestens am 5. Tag vor der Hauptversammlung eingereicht werden muss. Satzungsmäßig bedurfte die Übertragung der Aktien der Zustimmung der Gesellschaft, die der Vorstand erteilt und über deren Erteilung der Aufsichtsrat beschließt.
In der Einladung zur Hauptversammlung war die sog. „ Blockentlastung” – darunter versteht man die Entlastung in einem einheitlichen Abstimmungsvorgang – des Aufsichtsrats vorgesehen. Vor der Abstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder ordnete der Hauptversammlungsleiter an, dass über die Entlastung des Aufsichtsrats getrennt ...