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Aktuelle Rechtsprechung zu § 17 EStG
Nachfolgend werden einige praxisrelevante neuere BFH-Entscheidungen rund um den Problemkomplex „Anteile an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG” dargestellt.
1. 100 %ige Berücksichtigung von Wertverlusten
Verluste bei der Veräußerung der Anteile oder bei der Auflösung der Gesellschaft werden bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen nach § 17 EStG erfasst, wenn eine Beteiligung von mindestens 1 % vorliegt. Ab dem VZ 2009 ist grundsätzlich das Teileinkünfteverfahren (TEV) gem. § 17 EStG i. V. mit § 3 Nr. 40 Buchst. c und § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, so dass die Verluste nur zu 60 % berücksichtigt werden.
Der IX. Senat des BFH hat nunmehr mit Urteil vom – IX R 42/08 (DStR 2009 S. 1843, Kurzinfo StuB 2009 S. 741) entschieden, dass das Teil-Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG jedenfalls dann nicht gilt, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Im Streitfall erlitt die Klägerin aufgrund eingetretener Insolvenz im Jahre 2003 einen Auflösungsverlust, den das FA unter Hinweis auf § 3c Abs. 2 EStG der im Streitjahr geltenden Fassung nach dem damals geltenden Halbeinkünfteverfahren (HEV) nur zur Hälfte ansetzte...