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Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-31698 Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer ist keine neue Kirchensteuer im Sinne einer zusätzlichen Kirchensteuer, sondern lediglich eine besondere Erhebungsform. Bereits bisher wurde Kirchensteuer für Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und erhoben. Seit gelten ein gesenkter Steuersatz und ein neues, mit Abgeltungswirkung versehenes Erhebungsverfahren. Soweit Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, werden sie nur noch mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und – bei bestehender Kirchenmitgliedschaft – Kirchensteuer belastet. Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer ist beim Steuerabzug berücksichtigt.
Wahlmöglichkeit in den Jahren 2009 und 2010
[i]Abgeltungsteuer oder VeranlagungKirchensteuerpflichtige können in den Jahren 2009 und 2010 wählen, den Kirchensteuerabzug entweder im Rahmen der Abgeltungsteuer einbehalten oder – wie bisher – von dem zuständigen Finanzamt veranlagen zu lassen.
Für den Einbehalt der Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungsteuer teilt das Kirchenmitglied seinen Banken seine Religionszugehörigkeit mit. Die Besteuerung von Kapitale...