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Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
Auswirkungen der Abgeltungsteuer ab 2009
[i]Rausch, Die Kirchensteuer Gesamtdarstellung NWB UAAAD-30359 Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer ist keine neue Kirchensteuer im Sinne einer zusätzlichen Kirchensteuer, sondern eine Modifikation einer bereits bestehenden Steuer, die im Interesse einer einheitlichen Umsetzung der Besteuerung der Kapitalerträge auch im Hinblick auf die Kirchensteuer vorgenommen wurde.
I. Neuregelung der Besteuerung der Kapitaleinkünfte
1. Einführung der Abgeltungsteuer
[i]Ziel: Vereinfachung der BesteuerungMit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 soll eine erhebliche Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens erreicht werden. Die Banken, Versicherungen und sonstigen treuhänderischen Kapitalsammelstellen führen pauschal und anonym jährlich einen festen Anteil der Kapital- und Zinserträge an den Fiskus ab. [i]Abgeltungsteuer gilt nicht für UnternehmenAlle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, werden hierbei mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. Die Einkommensteuer auf die der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte ist gem. § 43 Abs. 5 EStG mit dem Kapitalertragsteuerabzug an der Einkunftsquelle abgegolten. Beim Quellenabzug entfallen aufgrund des einheitlichen Steuersatzes die Progression und insoweit auch das Erfordernis der vollumfänglichen Erklärung alle...