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Bankrichtlinien: Neue AGB sind seit 1. 11. 2009 in Kraft
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie gelten seit 1. 11. 2009 neue AGB im Bankwesen. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen. Dabei sollten Sie und Ihre Mandanten insbesondere die wichtigste Neuerung kennen und beachten: Für Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers von Bedeutung, ein Namensvergleich zählt nicht mehr. Wenn Ihnen oder Ihren Mandanten ein „Zahlendreher” bei der Eingabe unterläuft, kann dies also unangenehme Folgen haben. Auch ein Widerruf ist nicht mehr möglich, wenn die Überweisung z. B. online abgeschickt wurde. Eine weitere Neuerung besagt, dass Kunden, denen die EC-Karten gestohlen wird, Schäden bis zu 150 € selbst begleichen müssen, wenn die Karte vom Kunden ...