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FG Köln 19.03.2009 2 K 2233/07, BBK 22/2009 S. 1095

Nachträglich vom Steuerberater ergänzter Vorsteuervergütungsantrag unwirksam

Nach Ansicht des FG Köln ist der Vorsteuervergütungsantrag einer GmbH unwirksam, wenn er vom Geschäftsführer unterschrieben wird, obwohl der Antrag noch nicht vollständig ausgefüllt ist, und der Antrag erst nach Fristablauf vom Steuerberater vervollständigt wird. Der Antrag wurde dann so, wie er gestellt wurde, nicht vom Geschäftsführer der GmbH als gesetzlichem Vertreter unterschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ergänzungen im Antrag auf Anweisung des [i]Keine wirksame Unterschrift bei unvollständigem AntragGmbH-Geschäftsführers vorgenommen worden sind. Da es sich bei der Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt, kann der Antrag nicht mehr geheilt werden.

Hinweise: In der Praxis sollte darauf geachtet werden, dass der Unternehmer oder sein gesetzlicher Vertreter einen...

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