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NWB Nr. 47 vom Seite 3622

Anpassung der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze an das SEStEG

Alexander Krüger und Michael Heckel

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3638Das (BStBl 2009 I S. 888) die Verwaltungsgrundsätze zur Aufteilung des Betriebsvermögens und der Einkünfte zwischen Stammhaus und Betriebsstätten (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze) überarbeitet. Die Änderungen passen die Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze an das SEStEG an, das unter anderem Regelungen zur Ent- und Verstrickung von Wirtschaftsgütern eingeführt hat.

Verschärfung bei Überführung von Wirtschaftsgütern

[i]Überführung von WG führt zu Realisation stiller ReservenGegenüber den bisherigen Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen führen die Änderungen, der aktuellen Gesetzeslage folgend, zu einer Verschärfung. Dies betrifft insbesondere die Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten. Die Finanzverwaltung bleibt insoweit konsequent bei ihrer Auffassung, dass die Überführung einen Anwendungsfall der Entstrickungsregelungen in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG darstellt und folglich zur Aufdeckung der stillen Reserven führt. Dies war zwar auch nach den bisherigen Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen schon so. Neu ist allerdings, dass nun nicht mehr [i]Keine Unterscheidung nach Art der Betriebsstättenach der Art der Betriebsstätte unterschieden wird. Damit ist es unerheblich, ob das anzuwendende DBA die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode für die Betrie...

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