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BMF 09.11.2009 , NWB 47/2009 S. 3628

Lohnsteuer | Verwendung der Identifikationsnummer

Nach dem ist für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grds. die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden. Zur erleichterten Übernahme der steuerlichen Identifikationsnummer in das Lohnkonto kann der nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifizierte Arbeitgeber die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Diese Anfragemöglichkeit kann voraussichtlich erst ab April 2010 zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31. 10. 2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN) übermittelt und die steuerlich...

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