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BFH 03.09.2009 IV R 38/07, NWB 47/2009 S. 3628

Körperschaftsteuer | Beginn des ersten Wirtschaftsjahres

Nach dem beginnt das erste (Rumpf-)Wirtschaftsjahr einer GmbH bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Vor-GmbH.

Anmerkung:

Der Beginn des ersten Wirtschaftsjahres ist für den Zeitpunkt und Inhalt der Eröffnungsbilanz von Bedeutung. Im Streitfall ging es jedoch nicht darum, sondern um die Anerkennung einer Organschaft i. S. der §§ 14 ff. KStG für das Streitjahr 1996. Der erforderliche Ergebnisabführungsvertrag ist am abgeschlossen worden, nachdem die Organ-GmbH am durch notariellen Vertrag errichtet und am in das Handelsregister eingetragen worden ist. Er sollte erstmals auf das Wirtschaftsjahr angewendet werden, das mit der Eintragung der GmbH beginnt. Weil der Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags jedoch erst am in das Handelsregister eingetragen worden ist, ko...

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