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Bewertung von Pensionsrückstellungen bei Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft
Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Bewertung von Pensionsrückstellungen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Folgendes:
Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wird der (Gesellschafter-)Geschäftsführer Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft. Ein mit der übertragenden Kapitalgesellschaft bestehendes Dienstverhältnis geht auf die übernehmende Personengesellschaft über – es endet im steuerlichen Sinne nicht mit der Verschmelzung. Eine von der Kapitalgesellschaft zugunsten S. 820des (Gesellschafter-)Geschäftsführers zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist daher von der übernehmenden Personengesellschaft fortzuführen und mit dem Teilwert gem. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG zu bewerten.
Zusatz des LfSt: Wenngleich auch das Dienstverhältnis nicht endet, wandelt es sich aber von einem Arbeitsverhältnis i. S. des § 19 EStG zu einem Mitunternehmerverhältnis. Damit sind zwar in der Gesamthandsbilanz keine weiteren Konsequenzen zu ziehen, in einer Sonderbilanz für den (Gesellschafter-)Geschäftsführer aber ist ein Korrektu...BStBl 2008 II S. 174