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Körperschaftsteuer | Bemessung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von Organgesellschaften
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung kann eine Ausgleichszahlung dergestalt bemessen werden, dass der Minderheitsgesellschafter zusätzlich neben einem Festbetrag eine variable – gewinnabhängig ermittelte – Ausgleichszahlung erhält (). Dem entgegen erkennt der BFH die variable Bemessung der Ausgleichszahlung nach dem NWB CAAAD-26993 nicht an. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben bisher nicht abschließend erörtert, ob dieses BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist und ob das o. g. BMF-Schreiben ggf. mit einer Übergangsregelung aufgehoben wird. Nach der Kurzinformation Körperschaftsteuer der OFD Münster sind bis auf Weiteres zu dieser Rechtsfrage keine verbindli...